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Monika Cremer-Biermann, Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege Bonn der DRK-Schwesternschaft "Bonn" e.V..

Ausbildung in der Altenpflegehilfe - Ein Beruf mit vielen Perspektiven

Monika Cremer-Biermann, Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege der DRK-Schwesternschaft „Bonn“ e.V. über das neue Angebot der Schwesternschaft einer einjährigen Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer, über Zielgruppen, Ausbildungsinhalte und die Gründe, sich im Bereich der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung zu engagieren.

An wen wendet sich das Fachseminar für Altenpflege der DRK-Schwesternschaft „Bonn“ e.V. mit seinem Angebot der Ausbildung in der
Altenpflegehilfe?

Zum einen sprechen wir damit junge Menschen an, die zwar einen Hauptschulabschluss, nicht aber die Fachoberschulreife bzw. einen Realschulabschluss haben. Zum anderen sind ältere Frauen und Männer unsere Zielgruppe, die nach einer Familienphase in den Beruf einsteigen wollen und mit einer einjährigen Ausbildung als Altenpflegehelfer/innen hierzu die Möglichkeit hätten.

Wie unterscheiden sich die Kompetenzen und Tätigkeiten von Altenpfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen in ihrem beruflichen Alltag?

In der Altenpflege überwiegen sozialpflegerische Tätigkeiten, medizinische Aspekte nehmen weniger Raum ein. Auch hier gilt, dass Altenpflegehelfer/innen keine eigenverantwortlichen pflegerischen Maßnahmen durchführen dürfen. Sie stehen unter der Anleitung und Aufsicht von examinierten Altenpfleger/innen oder Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit jeweils einer dreijährigen Ausbildung. Dies betrifft zum Beispiel die Pflegeplanung und behandlungstechnische Aspekte wie das Verabreichen von Injektionen. Konkret - um eines von vielen Beispielen zu benennen - ist das Setzen einer subkutanen Injektion erlaubt, aber keine intramuskulären Injektionen darüber hinaus.

Die einjährige Ausbildung „Krankenpflegehelfer/in“ ist bereits seit langem etabliert. Weshalb bieten Sie die entsprechende Ausbildung in der Altenpflege erst jetzt an?

Bis vor wenigen Jahren fehlte hierzu eine gesetzliche Grundlage. Erst mit der Novellierung des Gesetzes zur Altenpflege ist die Ausbildung zur Altenpflegehilfe möglich geworden. Denn erst seitdem ist auch die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelfer/in“ gesetzlich anerkannt und geschützt.

Sie pflegen einen intensiven Gedankenaustausch mit den Leitungen stationärer Altenpflegeeinrichtungen und ambulanter Dienste. Wie stehen diese zur Altenpflegehilfeausbildung?

Wir haben bisher ausschließlich Zustimmung erfahren, was sicherlich auch darin begründet liegt, dass die Institutionen einen dringenden Bedarf an qualifizierten Hilfskräften in der Altenpflege haben. Viele Einrichtungen, die mit  der Qualität unserer dreijährigen Ausbildung sehr zufrieden sind, haben uns gebeten, auch in der Altenpflegehilfe auszubilden, weil sie sowohl die Altenpfleger/innen wie auch die Helfer/innen aus unserem Fachseminar in der ihnen bekannten Qualität rekrutieren möchten. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen.

Welche Möglichkeiten bieten sich für angestellte Helfer, die bisher keine Qualifikation vorweisen können?

Speziell diese Arbeitnehmer werden durch die Agentur für Arbeit mit ihrem Projekt WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) gefördert. Denn WeGebAU fördert unter anderem Helfer, die in Altenpflegeeinrichtungen angestellt sind und bisher noch über keine entsprechende Ausbildung verfügen, so dass diese einen qualifizierten Abschluss erlangen können. Die Träger der Altenpflegeeinrichtungen sind sehr interessiert an diesem Projekt, da es ihnen ein großes Anliegen ist, qualifizierte Mitarbeiter zu beschäftigen.

Wer trägt in diesem Fall die Kosten?

Das WeGebAU Projekt sieht vor, dass für die Dauer der Qualifizierung sowohl die Gehaltszahlungen von der Agentur für Arbeit übernommen werden als auch das Schulgeld. Dies bietet eine gute Gelegenheit für angestellte Helfer ohne fachspezifische Ausbildung in der Altenpflege, sich nun zu qualifizieren.

Welche Möglichkeit der Förderung bietet sich für Schulabgänger?

Junge Menschen, die von der Schule abgehen und den Altenpflegehilfeberuf anstreben, erhalten einen Ausbildungsvertrag von der DRK Schwersternschaft „Bonn“ e.V.. Die Schüler/innen können in dieser Zeit eine Förderung nach BAföG (BundesAusbildungsförderungs-Gesetz) erhalten. Die schulische Ausbildung wird über Landesmittel finanziert. Praktische Erfahrungen sammeln die Schüler/innen als Praktikanten in stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen.

Dieser Praktikantenstatus bedeutet einen Unterschied zur dreijährigen Ausbildung?

Ja, denn im Unterschied zu der dreijährigen Ausbildung, bei der ein Ausbildungsvertrag auch zwischen der Einrichtung in der Altenhilfe und dem Schüler oder der Schülerin geschlossen wird, entfällt bei den Praktikanten dieser Vertrag.

Wie erfolgt der Unterricht?

Die Ausbildung erfolgt im Blockunterricht, wobei sich Theorie und Praxis wie in der dreijährigen Ausbildung jeweils abwechseln. Die Schüler kommen also für einige Wochen zur theoretischen Ausbildung in unser Fachseminar nach Köln, wo die Ausbildung 2009 stattfinden wird, um anschließend für eine gewisse Wochenzahl wieder in die unterschiedlichen Einrichtungen zu gehen, um Praxiserfahrungen zu sammeln.

Hat die Ausbildung zur Altenpflegehelferin Auswirkungen auf die 3-jährige Ausbildung in der Altenpflege?

Wir bieten beide Ausbildungen parallel an und unterrichten in separaten Klassenverbänden, da wir bei den Inhalten selbstverständlich ein eigenes Curriculum und einen unterschiedlichen Ablaufplan anbieten. Es ergeben sich allerdings erweiterte Möglichkeiten zu einem Einstieg in die dreijährige Altenpflegeausbildung.

Eine erfolgreiche Ausbildung in der Altenpflegehilfe kann sogar den Realschulabschluss ersetzen und viele Türen öffnen. Was konkret bieten Sie an?

Wer den Hauptschulabschluss erworben hat und die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe erfolgreich abschließt, kann – auf Wunsch auch unmittelbar im Anschluss an die Abschlussprüfung – die dreijährige Ausbildung in der Altenpflege anschließen. Wurde die einjährige Ausbildung mit der Note Gut bestanden, kann die dreijährige Ausbildung auf Antrag und nach Zustimmung der Bezirksregierung sogar auf zwei Jahre verkürzt werden.

Diese Verkürzung der Ausbildung um ein ganzes Jahr ist sicherlich eine großartige Chance. Aber laufen Sie damit nicht Gefahr, manche Inhalte doppelt und andere gar nicht zu vermitteln?

Nein, denn wir bemühen uns, das Curriculum der dreijährigen Ausbildung in unserem Fachseminar so zu gestalten, dass der Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr ohne Redundanz oder inhaltliche Auslassungen möglich ist

Wie sehen Sie die Entwicklung in der Altenpflege in den kommenden Jahren?

Aufgrund des demografischen Wandels wird die Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern in der Pflege in der Zukunft noch steigen.

Der erste Ausbildungskurs in der Altenpflegehilfe des Fachseminars für Altenpflege der DRK-Schwesternschaft „Bonn“ e.V. beginnt am
1. Februar 2009

Weitere Information erhalten Sie beim:

Fachseminar für Altenpflege Bonn
Nebenstelle Köln
Kapellenstraße 7
51103 Köln
Telefon: (0221) 610001
Telefax: (0221) 610029
E-Mail: fsa-koeln@schwesternschaft-bonn.drk.de